5.5 Arbeitsräume und Umgebung

Die Arbeitsräume und die Umgebung des Arbeitsplatzes sind leistungsfördernd gestaltet und ermöglichen den Beschäftigten, sich wohl zu fühlen – Raumklima, Beleuchtung, Lärm und visuelle Störeinflüsse werden berücksichtigt. Die Beschäftigten werden bei der Bewertung von objektiven und subjektiven Belastungen (wie Temperatur, Zugluft, Blendung, Lärm) und Störungen zum Beispiel über die Gefährdungsbeurteilung gem. ASR V3 einbezogen.

  BEISPIELE AUS DER PRAXIS

  GESETZE – VERORDNUNGEN – EMPFEHLUNGEN

Handlungsbedarf:

dringend und
wichtig

muss ich
angehen

kein
Handlungsbedarf

 


Meine Maßnahmen:

Priorität:

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Verantwortlich:
Beginn (Datum):
Kontrolle (Datum):

Bemerkungen: