1.5 Einbeziehung der Interessenvertretung

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Wir beziehen die Interessenvertretung bei Fragen der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsbedingungen frühzeitig über den Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA), der ab 20 Mitarbeiter Pflicht ist, ein, um ihre Ideen und Positionen berücksichtigen zu können sowie die Transparenz und Akzeptanz bei den Beschäftigten zu erhöhen.


  BEISPIELE AUS DER PRAXIS

  GESETZE – VERORDNUNGEN – EMPFEHLUNGEN

Handlungsbedarf:

dringend und
wichtig

muss ich
angehen

kein
Handlungsbedarf

 


Meine Maßnahmen:

Priorität:

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Verantwortlich:
Beginn (Datum):
Kontrolle (Datum):

Bemerkungen: